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Annika Zang
Am dicken Turm 1a
97082 Würzburg
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Represented by: Annika Zang
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Dispute resolution
The European Commission provides a platform for online dispute resolution (ODR): https://ec.europa.eu/consumers/odrOur email address can be found above in the imprint.
We are neither willing nor obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board
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In order to receive a quote, use our language services, and enter into a service contract, it may be necessary for the interested party to provide personal data such as a postal or email address, telephone number, and full name, as well as to send scanned documents. The provided personal data may need to be stored in a customer file to prepare a quote and/or subsequently provide the requested service.
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The objection can be sent via email to Annika-Zang.com.
I send my objection declaration to: info@annika-zang.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzer/ Dolmetscher und dem Auftraggeber, soweit das nicht anders ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn der Übersetzer/ Dolmetscher auf die AGBs bei der Annahme einzelner Aufträge nicht
mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Auftraggeber sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer/ Dolmetscher nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
2. Umfang des Auftrags
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung/ Dolmetschleistung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer/ Dolmetscher rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung (äußere Form der Übersetzung, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife etc.) bzw. der Dolmetschleistung zu unterrichten (technische Ausstattung vor Ort, Dolmetschart, Veranstaltungstermin und -ort etc.) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor der Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Im Falle von Dolmetscheinsätzen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dolmetscher mindestens ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.)
(3) Fehler oder Verzögerungen, die infolge einer mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen entstehen, können dem Übersetzer/ Dolmetscher nicht angelastet werden.
(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers/ Dolmetschers.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer/ Dolmetscher frei.
4. Ausführung durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte darf der Übersetzer/ Dolmetscher sich, sofern dies nach seinem Ermessen für sinnvoll oder zweckmäßig erachtet wird, qualifizierter Dritter bedienen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgen wir dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 16 verpflichten. Wir haften für die Wahl der beauftragten Dritten. Die Geschäftsverbindung besteht zwischen uns und dem Auftraggeber, der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Dritten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von uns.
5. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns oder dem Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. Im Interesse einer möglichst schnellen und reibungslosen Zusammenarbeit kann der Auftraggeber den Auftrag auch per E-Mail, Telefon oder persönlich erteilen. Mündliche Auftragserteilungen per Telefon oder persönlich erfordern jedoch nachträglich schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber. Missverständnisse aufgrund von mündlicher Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Lieferfristen
Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und grundsätzlich eingehalten. Dennoch können sie immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
7. Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto, ohne Abzüge. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen (nach §19(1) UStG).
7.1 Übersetzen
Die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen verstehen sich als Preise pro übersetztes Wort oder Zeile. Eine Zeile zählt maximal 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Wir berechnen einen Mindestsatz, wenn der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl unter diesem Mindestsatz liegt. Bei umfangreichen Aufträgen können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen. Vor Auftragsvergabe kann vorher mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden, dass die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig ist. Alle durch Aufraggeberwünsche verursachten Transportkosten, einschließlich Kosten für Kurier, Express, Einschreiben usw. werden in Rechnung gestellt. Beglaubigungen, Formatierungsarbeiten, Korrekturlesen, Terminologiearbeit etc. werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Übersteigt die Übersetzung die Vereinbarungen an Umfang und Schwierigkeitsgrad, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, sind wir berechtigt, das Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.
7.2 Dolmetschen
Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Einsatzort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetschleistung vereinbarten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) sind von dem Auftraggeber zu tragen. Der Wohnort des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von 25 Prozent vergütet. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
7.3 Sprachcoaching
Pro Unterrichtseinheit (45 min) wird beim Sprachcoaching 40 EUR berechnet, wobei mindestens 4 Einheiten im Monat gebucht werden müssen. Die Einheiten sind alle zwei Wochen zu bezahlen, immer zum 1. oder zum 15. des Monats.
8. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist für Privat- und Geschäftskunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, sofern keine anderen Zahlungsziele ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Bei Stornierung eines Auftrags sind wir dazu berechtigt, dem Aufraggeber Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Bei vereinbarter Vorauszahlung wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bankübliche Zinsen berechnet. Wenn Lastschrifteinzug mit den Kunden vereinbart wurde, so ist dieser bei nichtgedecktem Konto für die Stornogebühren heranzuziehen.
9. Eilaufträge
Für die Erledigung von Aufträgen, die Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (abends, nachts oder am Wochenende) erfordern, kann ein Zuschlag von bis zu 50 % in Rechnung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag erhoben wird, wird von Fall zu Fall in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
10. Stornierung von Übersetzungs- und Dolmetschaufträgen
Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Übersetzungsauftrag, ohne dazu vertraglich berechtigt zu sein, so verpflichtet er sich, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen. Bei der Stornierung von Dolmetschaufträgen innerhalb von 14-7 Tagen vor Beginn des vereinbarten Dolmetschtermins hat der Auftraggeber 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierungen von 7
Tagen vor Beginn des vereinbarten Dolmetschtermins 100 % des vereinbarten Honorars. Nebenkosten können hinzukommen. Nebenkosten können hinzukommen.
11. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch die Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Streiks, Netzwerk- und Serverfehler, andere Verbindungs- oder Übertragungsstörungen und andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferungen von
Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Auftraggeber für die endgültige Viren- und Datenüberprüfung der gesendeten Daten- und Textdateien zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Autodialer oder vergleichbares verursacht werden.
12. Haftung
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie uns im Falle von offenen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung oder nach Übertragung der Übersetzung und im Falle von versteckten Mängeln sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine schriftliche Anzeige
eines Mangels durch den Auftraggeber bei offenen Mängeln innerhalb von 7 Tagen und bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, so gilt die Übersetzung oder erbrachte Leistung als genehmigt und vertragsgemäß. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung oder der erbrachten Leistung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen einen objektiv vorhandenen Mangel, so behalten wir uns das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Ist eine Mängelbeseitigung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Sonstige Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-MailVersendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten.
13. Versand und Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine
fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren
Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege haften wir nicht.
14. Lieferverzug und Rücktritt
Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag nur dann berechtigt, wenn wir eine Lieferfrist
unangemessen lange überschritten haben und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene,
schriftlich erteilte Nachfrist nicht eingehalten wurde.
15. Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns.
16. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von uns. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Wir behalten uns das Urheberrecht vor.
17. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unseren Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei einer elektronischen Übertragung von Text zwischen dem Kunden und uns oder dritter Übersetzer können wir keinen absoluten Schutz von
Betriebs- und Informationsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen garantieren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Unbefugte Dritte während der Übertragung Zugang zu dem Text erhalten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt
keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.
18. Datenschutz
Zum Schutz persönlicher und firmenspezifischer Daten und Dokumente beachten wir alle gesetzlichen Datenschutzregelungen sehr streng: Die zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für den jeweilig erforderlichen Zweck genutzt. Teilen Auftraggeber uns Daten über ihre Person oder ihre
Firma mit, willigen sie damit automatisch ein, dass die Daten von uns im datenschutzrechtlichen Sinne gespeichert und genutzt werden. Niemals jedoch verkaufen wir Daten des Auftraggebers oder geben sie an Dritte weiter.
19. Publikation von Übersetzungen
Eine Garantie für die Druckfertigkeit kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber uns
• Diese Anforderung ausdrücklich im Vorab im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
• Die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand.
Sollten die oben genannten Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
20. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
21. Salvatorische Klausel
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
bzw. dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
22. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.