Deutsch – Spanisch

DOLMETSCHEN

SPANISCH - DEUTSCH

Diese Leistung ist im Moment nur begrenzt verfügbar.

SIMULTANDOLMETSCHEN

Beim Simultandolmetschen wird der Ausgangstext fast in Echtzeit übertragen. Da dies höchste Konzentration erfordert, arbeiten dabei mindestens zwei Dolmetscher in einer Kabine zusammen. Diese Art des Dolmetschens eignet sich besonders bei Großveranstaltungen oder bei mehrsprachigem Publikum.

icon-02

FLÜSTERDOLMETSCHEN

Das Flüsterdolmetschen ist eine Sonderform des Simultandolmetschens, bei der der Dolmetscher hinter dem Zuhörer sitzt und ihm die Übersetzung sehr leise zuspricht. Aufgrund Konzentrationsaufwands wechseln sich dabei meist zwei Dolmetscher ab. Diese Dolmetschart eignet sich für einen sehr kleinen Kreis an Zuhörern und hat den Vorteil, dass dabei keinerlei Technik benötigt wird.

icon-01

GESPRÄCHSDOLMETSCHEN

Beim Gesprächsdolmetschen überträgt der Dolmetscher kurze Abschnitte  des Gesagten von einer Sprache in die andere und umgekehrt. Diese Technik bietet sich beispielsweise bei Interviews oder Verhören an.

KONSEKUTIVDOLMETSCHEN

Beim Konsekutivdolmetschen macht sich der Dolmetscher während eines Vortrags Notizen und gibt das Gesagte anschließend anhand dieser wieder. Dies kann am Ende einer Rede oder abschnittsweise erfolgen. Benötigt wird dafür lediglich ein Notizblock. Allerdings solltest du bei dieser Dolmetschart etwas mehr Zeit einplanen, da die Verdolmetschung zeitversetzt erfolgt.

ABWICKLUNG UND PREISE

Sende mir einfach eine Nachricht mit deinen individuellen Anforderungen und Hintergrundinformation zu dem Auftrag (z. B. Präsentationen, Reden, Produktbeschreibungen) an meine E-Mail info@annika-zang.com und ich unterbreite dir ein kostenloses, unverbindliches Angebot. 
Dolmetschaufträge werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet und hängen ab von: 

  • Dolmetschart
  • Gesamtdauer

Darin enthalten sind Vor- und Nachbereitungskosten, zusätzlich berechnet werden Fahrtkosten, Wartezeiten und gegebenenfalls Übernachtunskosten. Ein Tagessatz wird in der Regel bei Einsätzen von über vier Stunden fällig.